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LAG Sachsen, 22.10.2010 - 2 Sa 105/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angleichung der Tarifsysteme des öffentlichen Dienstes in Ost und West; Auslegung der Anpassungsklausel eines Vergütungstarifvertrages zum BAT-Ost; Unbegründete Klage einer Krankenschwester auf hundertprozentige Grundvergütung nach BAT-West
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Angleichung der Tarifsysteme des öffentlichen Dienstes in Ost und West; Auslegung der Anpassungsklausel eines Vergütungstarifvertrages zum BAT -Ost; unbegründete Klage einer Krankenschwester auf hundertprozentige Grundvergütung nach BAT -West
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 13.01.2010 - 3 Ca 3356/09
- LAG Sachsen, 22.10.2010 - 2 Sa 105/10
- BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 717/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80
Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter
Auszug aus LAG Sachsen, 22.10.2010 - 2 Sa 105/10
Denn selbst Verträge, durch die sich die Tarifvertragsparteien schuldrechtlich zur tariflichen Normierung bestimmter Vereinbarungen verpflichten, sind keine Tarifverträge und begründen keine tariflichen Ansprüche (BAG vom 26.01.1983 - 4 AZR 224/80 - JURIS). - LAG Sachsen, 15.01.2010 - 3 Sa 160/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede; …
Auszug aus LAG Sachsen, 22.10.2010 - 2 Sa 105/10
Die Revision ist für die Klägerin zuzulassen, weil das Urteil - ohne dass bislang eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Rechtsfrage ergangen ist - von einer Entscheidung der 3. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (vom 15.01.2010 - 3 Sa 160/09) zu einer inhaltsgleichen Tarifregelung abweicht und das Urteil darauf beruht (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ).
- BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 717/10
Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung?
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2010 - 2 Sa 105/10 - wird zurückgewiesen.